Kunst mieten
Meine Kunst kann unter folgenden Bedingungen gemietet werden.
​
AGB:
1. Der genaue Mietpreis in CHF hängt vom Kunstwerk ab. Es werden 10% pro Woche des Kaufpreises verrechnet.
Es wird im Mietvertrag eine Laufzeit vereinbart, diese kann sich verlängern, wenn der Mieter dies wünscht. Voraussetzung ist, dass dieses Kunstwerk nicht geplant neu an einen anderen Mieter für die gewünschte Laufzeit vermietet wurde.
​
Bei einer längeren Laufzeit kann über die Mietkosten verhandelt werden.
​
2. Der Mieter muss die Kunstwerke selber abholen und dafür sorge tragen, dass diese nicht beschädigt werden.
Es können in Ausnahme Fällen auch andere Transportmöglichkeiten vereinbart werden. Für Schäden bei dem Transport ist aber der Mietende haftbar.
Bei Beschädigung wird der volle Kaufpreis berechnet.
​
3. Die Miete wird per 1. Tag des Mietzeitraumes fällig.
Bei Verzug von einer Woche wird nach der ersten Zahlungsaufforderung ein Zuschlag von 2% mindestens 15CHF der Mietsumme fällig.
Nach der zweiten Zahlungsaufforderung nach einer weiteren Woche wird ein Zuschlag von weiteren 10% mindestens 50CHF der Mietsumme fällig.
Sollte die Zahlung weiterhin ausbleiben und/oder wird das Kunstwerk /die Kunstwerke nicht wie oben in Punkt 2 zurück gebracht wird eine Betreibung in die Wege geleitet.